Einwohnerkontrolle

An- und Abmeldung der Schweizer/innen (Zuzug/Wegzug/Umzug)

Schweizerinnen und Schweizer müssen sich bei einem Zuzug innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle anmelden. Dazu werden der Heimatschein oder der Heimatausweis benötigt sowie das Familienbüchlein oder Geburtsscheine, falls Sie Kinder haben.

Bei einem Wegzug muss der Niederlassungsausweis bzw. die Aufenthaltsbewilligung der Gemeinde zurückgegeben werden, damit die Einwohnerkontrolle die deponierten Schriften aushändigen kann. Bei Verlust des Niederlassungsausweises oder der Aufenthaltsbewilligung, ist die Identitätskarte oder der Pass vorzuweisen. Die Abmeldung muss spätestens am Tag des Wegzugs erfolgen.

Ein Umzug innerhalb der Gemeinde ist der Gemeindeverwaltung innerhalb von 14 Tagen seit dem Umzug zu melden.

Reisepass/Identitätskarten

Seit dem 1. März 2010 können bei den Gemeinden keine Schweizer Pässe und Identitätskarten mehr beantragt werden. Die Ausweiszentren nehmen Ihre Terminreservationen (per Telefon 031 635 40 00 oder online www.schweizerpass.ch) für die Antragsstellung von Pässen und Identitätskarten entgegen.

Alle Informationen zur Beantragung eines Passes oder einer Identitätskarte wie das Antragsverfahren, die Adressen, die Öffnungszeiten und die Gebühren finden Sie unter www.be.ch/pass

Heimatausweise

Heimatausweise werden benötigt, um sich als Wochenaufenthalter anzumelden. Die Gültigkeit des Heimatausweises ist befristet (1 - 3 Jahre) und kann verlängert werden. Der Heimatausweis wird Ihnen von Ihrer Wohnsitzgemeinde ausgestellt. Der Heimatausweis kostet Fr. 20.00 und jede weitere Verlängerung Fr. 10.00 (exkl. Porto).

Personenstandsausweis

Ich möchte heiraten und benötige deshalb einen Personenstandsausweis. Wo kann dieser bezogen werden? Der Personenstandsausweis ist beim Zivilstandsamt des Heimatortes zu beziehen. Falls Sie Heimatort Amsoldingen haben, können Sie sich an folgende Adresse wenden:

Zivilstandskreis Oberland West
Scheibenstrasse 3
3600 Thun

Tel. 031 635 43 00
Fax 031 635 43 19

Datenbekanntgabe an Private

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