Aktuelles aus der Gemeinde

Trinkwasserqualität

WGB_TW_Qualitaet_20240819.pdf

Abstimmungsergebnisse vom 22.09.2024

Hier finden Sie die Abstimmungsergebnisse der eidgenössischen  und kantonalen Abstimmung vom 22. September 2024.

Der Gemeinderat bedankt sich für die Stimmbeteiligung.

Gemeinderat Amsoldingen

Trinkwasserqualität

WGB_TW_Qualitaet_2024.05.07.pdf

Neue Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Ab Montag, 5. August 2024 gelten neu folgende Öffnungszeiten:

Montag          13.30 Uhr bis 17.00 Uhr

Dienstag        08.00 Uhr bis 12.00 Uhr / 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr

Mittwoch       08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag   08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Freitag           ganzer Tag geschlossen

Für Termine ausserhalb der Öffnungszeiten können Sie sich gerne vorgängig melden.

Der Gemeinderat und das Team der Gemeindeverwaltung

Gemeindeversammlung vom 19.06.2024 / Informationsveranstaltung Zukunftsplanung

Mittwoch, 19. Juni 2024, 20.00 Uhr in der Mehrzweckanlage Amsoldingen

Traktanden
1. Jahresrechnung 2023 / Genehmigung
2. Regionales Kompetenzzentrum (RKZ) Spiez / Austritt aus dem Gemeindeverband per 31.12.2026 aufgrund Anschluss an die Zivilschutzorganisation (ZSO) Thun plus / Beschluss
3. Verpflichtungskredite Zukunftsplanung Areal Schulhaus, Mehrzweckanlage und Gemeindeverwaltung*:
Variante 1: Verpflichtungskredit Sanierung Mehrzweckanlage inkl. Erweiterung Schulnutzung und Sanierung und Erweiterung Werkhof (ohne Integration Gemeindeverwaltung) / Beschluss
Auflageakten:
Pläne Variante 1_Etappe 1
Pläne Variante 1_Etappe 2
Bericht Variante 1
Zustandsanalyse Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro MZA (gilt auch für Variante 2)

Variante 2: Verpflichtungskredit Sanierung Mehrzweckanlage inkl. Integration Gemeindeverwaltung, Sanierung und Erweiterung Werkhof, Verpflichtungskredit Erweiterung Kindergartengebäude / Beschluss
Pläne Variante 2
Bericht Variante 2
Zustandsanalyse Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro KIGA

Am Mittwoch, 5. Juni 2024 um 20.00 Uhr findet findet eine Informationsveranstaltung in der Mehrzweckanlage statt.

4. Verschiedenes

*Der Gemeinderat hat sich zu Handen der Gemeindeversammlung für die Umsetzung der Variante 2 entschieden. Es ist ihm jedoch ein Anliegen, dass die Bevölkerung über beide Varianten diskutieren und entscheiden kann. Weitere Informationen können dem Asudinger entnommen werden.

Hinweise
- Die Unterlagen liegen ab dem 7. Juni 2024 in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.
- Das Protokoll wird spätestens sieben Arbeitstage nach der Versammlung, das heisst ab dem 28. Juni 2024, während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung öffentlich aufliegen. Während der Auflage kann gegen seinen Wortlaut beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden.
- Allfällige Beschwerden gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet dem Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen. Es wird an dieser Stelle ausdrücklich auf die Rügepflicht gemäss Art. 49a Gemeindegesetz hingewiesen. Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind zu dieser Versammlung herzlich eingeladen.

Der Gemeinderat

Abstimmungsergebnisse vom 09.06.2024

Hier finden Sie die Abstimmungsergebnisse der eidgenössischen Abstimmung vom 6. Juni 2024.

Der Gemeinderat bedankt sich für die Stimmbeteiligung.

Gemeinderat Amsoldingen

Schiessdaten 2024

Schiessprogramm der Feldschützen Stocken Jahresprogramm 2024.pdf

Ortsplanungsrevision / Öffentliche Mitwirkung

Der Gemeinderat Amsoldingen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Ortsplanungsrevision zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Unterlagen liegen vom 12. Januar 2024 bis und mit 12. Februar 2024 in der Gemeindeverwaltung auf und können unten heruntergeladen werden. Damit wir auf Ihre Fragen eingehen können, bitten wir um vorgängige Terminvereinbarung. 

Zusätzlich findet am Dienstag, 23. Januar 2024 um 20.00 Uhr in der Mehrzweckanlage eine öffentliche Informationsveranstaltung statt.

Während der Mitwirkungsfrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeschreiberei Amsoldingen, Dorfstrasse 35, 3633 Amsoldingen oder per E-Mail an info@amsoldingen.ch zu richten.

Der Gemeinderat dankt für das Interesse und die aktive Mitarbeit.

Mitwirkungsunterlagen:

Reglement über die Benützung der Mehrzweckanlage und der „Hohle“ / Inkraftsetzung per 1. Januar 2024 / Fakultatives Referendum

Der Gemeinderat von Amsoldingen gibt gestützt auf Art. 24 ff der Gemeindeordnung, den Beschluss über die Inkraftsetzung des folgenden Reglements öffentlich bekannt:

Reglement über die Benützung der Mehrzweckanlage und der „Hohle“ (Benützungsreglement)

Der Gemeinderat hat das Reglement an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2023, gestützt auf Art. 13 Abs. 2 der Gemeindeordnung beschlossen. Das Reglement ersetzt das aktuelle Benützungsreglement der Mehrzweckanlage. Zur „Hohle“ besteht kein aktuelles Reglement.

Fakultatives Referendum

Die Inkraftsetzung des Reglements untersteht dem fakultativen Referendum. Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert 30 Tagen seit Veröffentlichung dieses Beschlusses durch Unterzeichnung eines entsprechenden Begehrens an den Gemeinderat Amsoldingen verlangen, dass die Änderung der Gemeindeversammlung zum Entscheid unterbreitet wird.

Referendumsfrist: 5. Januar 2024 – 5. Februar 2024

Nach ungenutztem Ablauf der Referendumsfrist gibt der Gemeinderat die Inkraftsetzung des Reglements öffentlich bekannt. Gegen diese Inkraftsetzung wird innert 30 Tagen nach deren Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Thun schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden können.

Verordnung über die Benützung der Mehrzweckanlage und der „Hohle“ (Benützungsverordnung)

Mit dem Benützungsreglement hat der Gemeinderat auch die Verordnung über die Benützung der Mehrzweckanlage und der „Hohle“ genehmigt. Die Inkraftsetzung erfolgt unter Vorbehalt der Inkraftsetzung des Benützungsreglements und wird publiziert.

Öffentliche Auflage

Alle Unterlagen liegen während der Referendumsfrist öffentlich bei der Gemeindeverwaltung Amsoldingen auf und können hier heruntergeladen werden.

Gemeindeversammlung vom 05.12.2023 / Protokollauflage

Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 5. Dezember 2023 liegt gemäss Art. 66, Abs. 1, Gemeindeordnung, vom 21. Dezember 2023 bis am 22. Januar 2024 in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und kann hier heruntergeladen werden. Einsprachen sind bis am 22. Januar 2024 an den Gemeinderat Amsoldingen zu richten. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Der Gemeinderat

Biberkonzept Thun West / Öffentliche Mitwirkung

Wiederkehrende Schäden durch Biberaktivitäten haben die Gemeinden Amsoldingen, Stocken-Höfen, Thierachern und Thun dazu bewogen, das regionale Biberkonzept Thun West zu erarbeiten. Es soll dazu führen, dass künftig Konflikte nachhaltig und unkompliziert entschärft werden und ein Miteinander von Biber und Mensch möglich ist.
Beim regionalen Biberkonzept Thun West handelt es sich um ein Pilotprojekt. Es ist das erste überkommunale Konzept dieser Art im Kanton Bern.

Der Gemeinderat von Amsoldingen bringt das regionale Biberkonzept Thun West (Entwurf V3) zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Unterlagen (Konzept und Fragebogen) liegen 30 Tage, vom 30. November 2023 bis und mit 3. Januar 2024 in der Gemeindeverwaltung auf und sind zudem hier abrufbar.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Bitte verwenden Sie hierfür den bereitgestellten Fragebogen. Die Eingaben sind per E-Mail an info@amsoldingen.ch zu richten.

Mitwirkungsunterlagen:

Glütschbach wurde als Gewässerperle nominiert

Alle wichtigen Informationen finden Sie in diesem Schreiben.

Gemeindeversammlung vom 29. November 2018, Protokollauflage

Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 29. November 2018 liegt gemäss Art. 65 Gemeindeordnung vom 6. Dezember 2018 bis am 7. Januar 2019 auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Einsprachen sind bis am 7. Januar 2019 an den Gemeinderat Amsoldingen zu richten. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Hier gelangen Sie zum Protokoll.

Asudinger 02/2018

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Mitteilung aus dem Gemeinderat

Wahl Präsidium Stimmausschuss 2019
Der Gemeinderat hat als Präsidentin des Stimmausschusses für die eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen im Jahr 2019 Marianne Gottier, Gemeinderätin und Ressortvorsteherin Soziales, gewählt.

Traktanden Gemeindeversammlung 29.11.2018

Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Amsoldingen vom Donnerstag, 29. November 2018, 20.00 Uhr in der Mehrzweckanlage Amsoldingen

 

Traktanden

1.   Jungbürgerehrung 2018

2.   Finanzplan 2019 – 2023, Information

3.   Budget und Steueranlage 2019, Genehmigung

4.   Einzonung Parzelle 588 (Galgacker), Änderung baurechtliche Grundordnung

5.   Erstinvestitionen Mehrzweckanlage, Kreditbewilligung

6.   Wasserversorgungsreglement, Teilrevision Art. 38 und 46

7.   Abwasserentsorgungsreglement, Teilrevision Art. 33 und 40

8.   Gemeinderat, Ersatzwahl 1 Mitglied

9.   Verschiedenes

 

Hinweise

Die Unterlagen zu den Traktanden Nr. 4, 6 und 7 liegen ab 25. Oktober 2018 auf der Gemeindeschreiberei zur Einsicht auf.

Die Unterlagen zu den Traktanden Nr. 1, 2, 3, 5, und 8 liegen ab 19. November 2018 auf der Gemeindeschreiberei zur Einsicht auf.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. November 2018 wird spätestens sieben Tage nach der Versammlung, das heisst ab 6. Dezember 2018, während 30 Tagen auf der Gemeindeschreiberei öffentlich aufliegen. Während der Auflage kann gegen seinen Wortlaut beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Versammlung herzlich eingeladen.

Der Gemeinderat

Webseite Amsoldingen in neuem Kleid

Die Homepage der Einwohnergemeinde Amsoldingen wurde überarbeitet und neu gestaltet. Der neue Webauftritt präsentiert gut strukturiert und in modernem Design die Dienstleistungen der Gemeinde. Eine leistungsstarke Suchmaschine führt direkt zum eingegebenen Suchbegriff.

Das Ziel der Homepage-Erneuerung war eine übersichtliche und benutzerfreundliche Internetpräsenz mit wichtigen Fakten und aktuellen Informationen zu schaffen, die auf allen Endgeräten benutzt werden kann. Ein direkter Zugriff nach den Lebensthemen vereinfacht inskünftig der Bevölkerung den Zugang zu den richtigen Informationen und Dienstleistungen.

Der Webauftritt unserer Gemeinde wurde speziell für die Benutzung mit Tablets oder mobilen Browsern angepasst. Somit stehen ab sofort Informationen und Dienstleistungen der Gemeinde Amsoldingen auch unterwegs auf bequeme Art zur Verfügung.

Wir freuen uns, Sie auf www.amsoldingen.ch zu begrüssen und sind natürlich auch weiterhin gerne am Schalter oder am Telefon persönlich für Sie da. Unsere Webseite soll sich dank Erfahrung und neuen Ideen ständig weiterentwickeln. Gerne nehmen wir Hinweise unserer hoffentlich zahlreichen Website-Besucher entgegen.

Trinkwasserkontrollbericht

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Ersatzwahl Gemeinderat

Monika Steiner hat per 31. Dezember 2018 als Gemeinderätin demissioniert.

Anlässlich der Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Amsoldingen vom 29. November 2018 findet die Ersatzwahl für den Rest der Legislatur vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2021 statt.

Gestützt auf Art. 51 der Gemeindeordnung gibt der Gemeinderat den Stimmberechtigten den zu besetzenden Sitz bekannt:

1 Mitglied des Gemeinderates

Gemäss Art. 51 der Gemeindeordnung können die Stimmberechtigten bis spätestens 30 Tage seit der ersten Publikation, also bis am 15. Oktober 2018, beim Gemeinderat schriftlich Wahlvorschläge einreichen.

Der Wahlvorschlag ist von der vorgeschlagenen Person sowie von mindestens 10 in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen zu unterzeichnen. Listen für die Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Die Wahlvorschläge werden vom Gemeinderat mit dem Asudinger, der durch die Post allen Haushaltungen zugestellt wird, bekannt gegeben. Von diesem Zeitpunkt an liegen die Wahlvorschläge in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.

Wenn keine Wahlvorschläge eingehen, können an der Versammlung weitere Vorschläge gemacht werden. Liegt ein gültiger Vorschlag vor, erklärt der Gemeinderat den/die Vorgeschlagene als gewählt (stilles Wahlverfahren). Liegen mehrere gültige Vorschläge vor, finden geheime Wahlen an der Gemeindeversammlung statt.

Der Gemeinderat

Mitteilung aus dem Gemeinderat

Einzonung Galgacker, keine Einsprachen
Die öffentliche Auflage zur Einzonung der Parzelle 588, Galgacker ist vom 27. Juni bis am 15. August 2018 erfolgt. Es sind keine Einsprachen eingegangen. Somit wird die Einzonung in einem nächsten Schritt der Gemeindeversammlung vom 29. November 2018 zum Beschluss vorgelegt.

ARA Thunersee - Tag der offenen Tür

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Mitteilung aus dem Gemeinderat

Einführung ÖREB-Kataster
Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht beliebig nutzen. Er muss sich an die Rahmenbedingungen halten, die ihm Gesetzgeber und Behörden vorschreiben. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Bauzonen). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt. Ziel ist es, bis 2019 ein schweizweites amtliches Informationssystem zu erstellen.

Seit anfangs 2016 können 11 der 18 Themen des ÖREB-Katasters in allen Gemeinden des Kantons Bern eingesehen werden. Für die Einführung der gemeindespezifischen Themen (z.B. Raumplanung, Waldgrenzen, etc.) wurde ein etappiertes Vorgehen gewählt. Seit dem 19. Juli 2018 ist die Gemeinde Amsoldingen öffentlich im ÖREB-Kataster aufgeschaltet.

Der ÖREB-Kataster kann über das Geoportal des Kantons Bern in Form einer dynamischen Karte eingesehen werden. Zudem kann pro Parzelle ein statischer PDF-Auszug mit den entsprechenden Rechtsvorschriften erstellt werden.

Weitere Informationen zum ÖREB-Kataster finden Sie in der Publikumsbroschüre sowie auf der Informationsseite zum schweizerischen Katasterwesen des Bundes.

Dorffest Amsoldingen 17. - 19. August 2018

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Informationen zur Waldbrandgefahr und Feuerverboten

Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise sind unter www.be.ch/waldbrandgefahr zu finden.

Radsportanlass am 12. August 2018

Am 12. August findet die 7. Auflage der gurnigel-panorama-classic auf der Strecke Gwatt-Zwieselberg-Amsoldingen-Höfen-Wattenwil-Burgistein-Rüti-Gurnigel (Zeitmessung)-Selital-Schwarzenbühl-Riffenmatt-Sangernboden-Gurnigel (Zeitmessung)-Rüti-Rüschegg-Heubach-Hirschhorn-Riffenmatt-Gurnigel (Zeitmessung)-Rüti-Burgistein-Wattenwil-Reutigen-Gwatt statt.

Ca. 300 Radfahrerinnen und Radfahrer werden dabei unsere Gemeinde einzeln oder in kleinen Gruppen durchfahren. Die Strecke ist signalisiert und es gilt das Strassenverkehrsgesetz. Im Sinne der Unfallprävention werden sowohl Teilnehmende wie auch Einwohnerinnen und Einwohner um gegenseitige Rücksichtnahme ersucht.

Verdächtiges Verhalten in Amsoldingen

In letzter Zeit wurde in Amsoldingen verdächtiges Verhalten festgestellt. Die Bevölkerung wird gebeten, die Augen offen zu halten unter dem Motto „Hier schauen die Nachbarn zueinander und geben den Einbrechern keine Chance“. Der Flyer mit dem Titel „Einbrecher aufgepasst“ steht auf www.police.be.ch zum Download bereit und kann auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Hier gelangen Sie direkt zum Flyer der Kantonspolizei.

Sollten Sie verdächtiges Verhalten feststellen, melden Sie dies bitte der Nummer 117 (Telefonnummer der Polizei zu jeder Tages- und Nachtzeit bedient).

Mitteilung aus dem Gemeinderat

Ausscheidung Gewässerraum, Bewilligung Objektkredit und Auftragsvergabe
Das revidierte Gewässerschutzgesetz des Bundes verlangt von den Kantonen die Ausscheidung von Gewässerräumen an allen oberirdischen Gewässern. Mit der Festlegung des Gewässerraumes nach Artikel 36a des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (GSchG) ist beabsichtigt, die natürlichen Funktionen der Gewässer zu erhalten, den Schutz vor Hochwasser zu gewährleisten und die Gewässernutzung zu sichern.

Für die Festlegung des Gewässerraumes sind die Gemeinden zuständig. Der Gemeinderat hat den Auftrag für die dafür notwendigen Planungsarbeiten an die ALPGIS AG, Thun vergeben und den Objektkredit im Betrag von Fr. 20‘000.00 bewilligt.

Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2018, Protokollauflage

Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Juni 2018 liegt gemäss Art. 65 Gemeindeordnung vom 20. Juni 2018 bis am 20. Juli 2018 auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Einsprachen sind bis am 20. Juli 2018 an den Gemeinderat Amsoldingen zu richten. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Hier gelangen Sie zum Protokoll.

Regionalisierung der Schulsozialarbeit

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Mitteilung aus dem Gemeinderat

Beitrag für den Verein Unihockey Berner Oberland
Der Verein Unihockey Berner Oberland hat ein Gesuch um finanziellen Beitrag gemäss den Richtlinien über das Beitrags- und Spendenwesen gestellt. Der Gemeinderat hat beschlossen, den Verein Unihockey Berner Oberland für sein Engagement in der Jugendförderung mit einem jährlichen Beitrag von Fr. 20.00 pro Amsoldinger Mitglied, jedoch höchstens Fr. 300.00, zu unterstützen.

Lastenausgleich „Neue Aufgabenteilung“ 2018, Beschwerde durch Gemeinderat
Durch Gerichtsentscheid wurde der Kanton Bern dazu verpflichtet, die Abrechnung der Erhöhung der Fallpauschalen des Kantons für Leistungen der Gemeinden an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) im Umfang von 5.9 Mio. Franken zusätzlich den Gemeinden zu entrichten, was per Jahr 2018 erstmals erfolgt. Der Kanton Bern verrechnet den Gemeinden diesen Betrag jedoch gleichzeitig wieder über den Lastenausgleich „Neue Aufgabenteilung“. Der Gemeinderat vertritt die Meinung, dass dieses Vorgehen rechtswidrig ist und hat gegen die Verfügung der Finanzverwaltung des Kantons Bern Beschwerde erhoben.

Asudinger 01/2018

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Jahresrechnung 2017

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Mitteilung aus dem Gemeinderat

Jahresrechnung 2017
Die Rechnung 2017 schliesst bei einem Umsatz von CHF 3.1 Millionen mit einem Überschuss im Allgemeinen Haushalt von CHF 100‘719.84 (Gesamthaushalt CHF 95‘246) ab. Die Gemeinde erwirtschaftete einen Geldfluss (Cashflow) von CHF 158‘593. Das massgebende Eigenkapital, der Bilanzüberschuss, beträgt am 31. Dezember 2017 CHF 350‘827. Es bestehen Schulden bei Dritten von CHF 1.0 Million. Höhere Einnahmen bei den Einkommenssteuern, höhere Beiträge vom Finanzausgleich, Mindereinnahmen bei den Sondersteuern sowie Mehraufwand im Bereich Bildung sind die Hauptgründe für die Abweichungen zum Budget. Die Besserstellung beträgt rund CHF 73‘000. Budgetiert war ein Ertragsüberschuss von CHF 27‘017.00.

Erneuerung Wasserleitung Dorfstrasse/Hurschgasse – Riedliweg, Objektkredit
Um Synergien zu nutzen, soll die Wasserleitung Dorfstrasse/Hurschgasse – Riedliweg im Rahmen des kantonalen Projekts zur Erneuerung der Bushaltestelle Kreuz erneuert werden. Die Gemeindeversammlung hat am 26. November 2015 einen Rahmenkredit von Fr. 1’200'000.00 für die Sanierung von Wasserleitungen bewilligt. Die Verwendung des Kredits fällt in die Kompetenz des Gemeinderats. Der Gemeinderat hat für die Erneuerung der Wasserleitung Dorfstrasse/Hurschgasse – Riedliweg einen Objektkredit im Betrag von Fr. 231‘000.00 bewilligt.

Ferienpass Thun, Erneuerung Unterstützung
Die Gemeinde Amsoldingen hat den Thuner Ferienpass in den letzten fünf Jahren mit Fr. 25.00 pro teilnehmendes Kind unterstützt. Das Angebot wird von Kindern und Jugendlichen der Gemeinde Amsoldingen jeweils rege genutzt. Der Gemeinderat hat das Gesuch des Thuner Ferienpasses um Zusicherung der Unterstützung für die Jahre 2019 – 2023 mit einem Betrag von Fr. 30.00 pro bezogenen Ferienpass bewilligt.

Mitteilung aus dem Gemeinderat

Vernehmlassung Zukunft Gemeindelandschaft Kanton Bern
Die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern (JGK) führt eine Vernehmlassung zur Thematik, wie der Kanton Bern aussehen könnte, durch. Primärer Gegenstand der Vernehmlassung stellt der regierungsrätliche Prüfbericht dar, welcher sich mit der Zukunft der Gemeindelandschaft des Kantons Bern befasst. Ein zentraler Punkt des Prüfberichts ist die Reduktion der Anzahl Gemeinden von heute 347 auf 100 bis 150.

Der Gemeinderat hat zu Handen des Entwicklungsraums Thun (ERT) mittels ausgefülltem Fragebogen zur Vernehmlassung Stellung bezogen. Der ERT wird die Rückmeldungen der Gemeinden auswerten und zu Handen des Regierungsrates zur Vernehmlassung Stellung beziehen.

Mitteilung aus dem Gemeinderat

Moser Marlies – Neue Hauswartin Mehrzweckanlage
Elena Peter hat ihre Stelle als Hauswartin der Mehrzweckanlage per Ende März 2018 gekündigt. Sie war seit dem Jahr 2011 für die Gemeinde Amsoldingen in diesem Amt tätig. Der Gemeinderat hat auf Antrag der Infrastrukturkommission Marlies Moser als neue Hauswartin der Mehrzweckanlage ab 1. April 2018 gewählt. Marlies Moser wohnt beim Bach in Amsoldingen und ist mit den örtlichen Gegebenheiten bestens vertraut.

Mitteilung aus dem Gemeinderat

Beutler Hans Ruedi – Neuer Baukontrolleur
Der bisherige Baukontrolleur, Hanspeter Zimmerli, ist am 4. Dezember 2017 unerwartet gestorben. Hanspeter Zimmerli war seit dem Jahr 2007 für die Gemeinde Amsoldingen als Baukontrolleur tätig. Für die Nachfolge hat der Gemeinderat diverse Offerten eingeholt und an seiner Sitzung vom 26. Februar 2018 Hans Ruedi Beutler aus Oberdiessbach als neuen Baukontrolleur gewählt. Hans Ruedi Beutler ist Inhaber der Beutler Bauplanung GmbH und als diplomierter Bauverwalter für diese Aufgabe bestens qualifiziert.

Mitteilung aus dem Gemeinderat

Obligatorische Schiesspflicht ab dem Jahr 2018
Infolge Vereinsauflösung der Feldschützen Amsoldingen, wurde der Schiessbetrieb in Amsoldingen per Ende Jahr 2017 eingestellt. Gemäss Militärgesetz sind die Gemeinden verpflichtet, ihren Pflichtschützen für die Ausübung der obligatorischen Schiesspflicht eine Schiessanlage zur Verfügung zu stellen. Der Gemeinderat konnte mit den Feldschützen Stocken eine entsprechende Vereinbarung abschliessen. Die obligatorischen Schiessübungen können von den Amsoldinger Pflichtschützen ab dem Jahr 2018 in der Schiessanlage Oberstocken absolviert werden. Die Schiessdaten können dem Jahresprogramm der Feldschützen Stocken, welches jeweils auf der Homepage https://fs-stocken.jimdo.com aufgeschaltet ist, entnommen werden.